Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenkassen
Die Verhaltenstherapie ist eine genehmigungspflichtige Leistung und wird von den gesetzlichen
Krankenkassen beim Vorliegen einer psychischen Störung mit Krankheitswert übernommen.
Private Kassen
Die privaten Kassen übernehmen in der Regel die Leistungen für eine Psychotherapie. Da dies
jedoch von der Art des vereinbarten Tarifs abhängt, sollten Sie sich bei Ihrer privaten
Krankenkasse vorab erkundigen, welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden.
Beihilfe
Die Kosten für die Psychotherapie werden in vielen Fällen von der Beihilfe übernommen.
Die Beihilfefähigkeit muss vor Beginn der Therapie von der Beihilfestelle anerkannt werden.